Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz ab 1.1.2023 in Kraft
Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz ab 1.1.2023 in Kraft Der Bundesrat billigte am 25.11.2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodell. Das Kohlendioxid-Kostenaufteilungs-Gesetz gilt damit ab dem 1.1.2023. Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (CO2/m²/a) berechnet und orientieren sich damit an der [...] weiterlesen