Geh- und Fahrtrecht zu einem Hinterliegergrundstück
Geh- und Fahrtrecht zu einem Hinterliegergrundstück Der Umfang eines Geh- und Fahrtrechts muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen.
In einem vom Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) entschiedenen Fall erwarb ein Mann ein sog. „Hinterliegergrundstück“, das keinen eigenen [...] weiterlesen