Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet
Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet In einem vom Verwaltungsgericht Trier (VG) entschiedenen Fall hatte der Eigentümer eines Grundstücks innerhalb eines durch Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiets ohne Baugenehmigung eine Außenzwingeranlage zur Unterbringung von insgesamt 4 ausgewachsenen Jagdhunden errichtet. Nachdem die zuständige Bauaufsichtsbehörde aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden von der Errichtung der Anlage Kenntnis erlangt hatte, untersagte sie die [...] weiterlesen