Mieter haften für Nikotinschäden nach Auszug
Mieter haften für Nikotinschäden nach Auszug Veränderungen und Abnutzung durch den normalen Gebrauch einer Wohnung gelten als vertragsgemäß und müssen vom Mieter nicht ersetzt werden. Anders verhält es sich jedoch bei Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, wie etwa intensive Nikotinablagerungen. Das Amtsgericht Mainz entschied in einem Praxisfall, dass ehemalige [...] weiterlesen