Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzug
Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzug Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn u.a. der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich [...] weiterlesen