Mängel an Photovoltaikanlage verjähren nach 5 Jahren
Mängel an Photovoltaikanlage verjähren nach 5 Jahren Die Aufstellung einer Photovoltaikanlage, die fest mit dem Dach verbunden worden ist, stellt ein Bauwerk da. Damit beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre und beginnt mit der Abnahme der Anlage. Diese kann z.B. auch durch die stillschweigende und vorbehaltlose Bezahlung der Rechnung erfolgen. [...] weiterlesen