Betriebskosten: Änderung des Verteilungsschlüssels nur mit triftigem Grund
Betriebskosten: Änderung des Verteilungsschlüssels nur mit triftigem Grund Ein Vermieter kann den im Mietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für Betriebskosten nicht ohne Weiteres ändern. Eine Anpassung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters möglich oder wenn ein gewichtiger Grund vorliegt. In einem entschiedenen Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter ausstehende Mietzahlungen sowie [...] weiterlesen