Ordentliche Kündigung trotz Begleichung von Mietrückständen
Ordentliche Kündigung trotz Begleichung von Mietrückständen Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter über mehr als zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit einem Betrag in Verzug ist, der mindestens zwei Monatsmieten entspricht. Dabei zählen sowohl die [...] weiterlesen