Grunderwerbsteuer: Verbilligte Miete ist keine „sonstige Leistung“
Grunderwerbsteuer: Verbilligte Miete ist keine "sonstige Leistung" Grundsätzlich wird die Höhe der Grunderwerbsteuer bei einem Grundstückskauf nach dem Wert der Gegenleistung ermittelt. Dazu zählen neben dem Kaufpreis an sich auch "sonstige Leistungen". Der Bundesfinanzhof musste klären, ob es eine solche "sonstige Leistung" ist, wenn der Käufer die Verpflichtung übernommen hat, die [...] weiterlesen