Kenntnis einer Wohnflächenabweichung nicht durch Einzug in die Wohnung
Kenntnis einer Wohnflächenabweichung nicht durch Einzug in die Wohnung In einem Mietvertrag war die Wohnfläche mit 49,18 m² angegeben. Aus Anlass eines Mieterhöhungsverlangens ließ der Mieter die Wohnung vermessen. Diese Vermessung ergab eine Größe von nur 42,64 m² (13,3 % weniger als vereinbart) und der Mieter verlangte daraufhin die Rückzahlung überzahlter [...] weiterlesen