Videoüberwachung schon bei schwenkbarer Kamera unzulässig
Videoüberwachung schon bei schwenkbarer Kamera unzulässig Das Aufstellen einer Überwachungskamera kann unzulässig sein, wenn sie bei Nachbarn ein nachvollziehbares Gefühl der Überwachung hervorruft. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen ist dies bereits dann der Fall, wenn die Kamera technisch in der Lage ist, auf das Nachbargrundstück geschwenkt zu werden – selbst [...] weiterlesen