Anspruch auf bauliche Veränderungen: Keine Privilegierung ohne Nutzungsvorteil
Anspruch auf bauliche Veränderungen: Keine Privilegierung ohne Nutzungsvorteil Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Regelungen zu baulichen Veränderungen neu strukturiert. Ziel der Reform ist es, den baulichen Zustand von Wohnungseigentumsanlagen einfacher an veränderte Nutzungsbedürfnisse der Eigentümer anzupassen und Verbesserungen zu erleichtern. Wohnungseigentümer können nun bauliche Veränderungen, die über die ordnungsgemäße [...] weiterlesen