Blumenkästen am Balkongeländer
Blumenkästen am Balkongeländer Ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts München unterstreicht, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsentscheid Regelungen zur Hausordnung anpassen kann – auch wenn langjährige Gepflogenheiten betroffen sind. Im konkreten Fall hatte die Eigentümerversammlung beschlossen, dass künftig sämtliche Balkonkästen nur noch an der Innenseite der Balkonbrüstung angebracht werden dürfen. Eine [...] weiterlesen