Verkäufer handelt nur arglistig, wenn er den Mangel kennt
Verkäufer handelt nur arglistig, wenn er den Mangel kennt Wer ein Wohnhaus verkauft, muss auf versteckte Mängel hinweisen, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Andernfalls kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Der Käufer muss in solchen Fällen aber beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren. Es genügt nicht, [...] weiterlesen