Erhaltung des Gemeinschaftseigentums – Übertragung der Instandhaltungskosten auf Eigentümer
Erhaltung des Gemeinschaftseigentums – Übertragung der Instandhaltungskosten auf Eigentümer Jedem Wohnungseigentümer gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Erträge des gemeinschaftlichen Eigentums und des Gemeinschaftsvermögens. Der Anteil bestimmt sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Ferner ist jeder Wohnungseigentümer zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums berechtigt. Die Wohnungseigentümer können für [...] weiterlesen