Einführung des neuen Gebäudetyps E?

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Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Deutschland ist unter anderem auf die hohen Baukosten zurückzuführen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen neuen Gebäudetyp E geschaffen, bei dem das E für „einfach“ oder „experimentell“ steht. Die Leitlinien hierfür sind bereits verfügbar, und ein Gesetzentwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden.

Kostengünstigeres und Einfacheres Bauen: Die Pläne der Bundesregierung
Das Bundesministerium für Wohnen, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMWSB) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der es Planern und Bauherren ermöglicht, sich auf niedrigere Baustandards zu einigen. Die Idee stammt von Architekten und wird von Branchenverbänden unterstützt. Diese hatten kritisiert, dass oft nach einem übertriebenen Goldstandard gebaut werde, was zu hohen Kosten und somit unbezahlbaren Wohnungen führe. Der neue Gebäudetyp E reagiert auf diese Kritik, indem er kostensparende Maßnahmen wie weniger Steckdosen und dünnere Zwischendecken ermöglicht.

  • Mit dem Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
  • Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, ohne dass dies Qualität und Sicherheit der Gebäude beeinträchtigt.
  • Der Gebäudetyp E kann bei Neubauvorhaben und im Bestand genutzt werden.
  • Die zielgerichtete und nutzerorientierte Anwendung von Baunormen führt zu einem effizienteren Einsatz von Materialien, geringeren Planungs- und Baukosten.

Branchenstimmen zum Gebäudetyp E
Gunther Adler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), betont: „Im nächsten Schritt kommt es entscheidend auf die Konkretisierung der zivilrechtlichen Regelungen – insbesondere der Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – sowie der baurechtlichen Vorgaben an, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.“

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), lobt den Gesetzentwurf: „Viele Bauvorschriften, vor allem bei der Haustechnik, führen nicht zwingend zu den gewünschten Ergebnissen, verteuern aber massiv den Wohnungsbau. Lüfter, Fahrstühle und komplizierte Heizungsanlagen sind nicht nur beim Bau teuer, sondern auch in der Unterhaltung. Was nicht eingebaut wird, kann nicht kaputt gehen und verursacht keine Kosten.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, sieht in dem neuen Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Baukosten: „E wie einfaches Bauen – das ist ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland und kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Ein gesetzlich geregelter Gebäudetyp E kann zudem eine neue Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass kein Mangel vorliegt, wenn nicht alle Normen im Sinne der anerkannten Regeln der Technik (aRdT) eingehalten werden.“

Gesetzliche Umsetzung und weitere Schritte
Die Bundesregierung kündigte am 23. Juli 2024 an, die erforderlichen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf den Weg bringen zu wollen, um das einfache und kostengünstige Bauen zivilrechtlich zu unterstützen. Mit dem „Gebäudetyp-E-Gesetz“ soll das Werk- und Bauvertragsrecht angepasst werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Mitte Juli 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus an die Ressorts verschickt. Dieser Entwurf soll im Herbst 2024 im Kabinett beschlossen werden, und das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten.

Fazit
Mit der Einführung des Gebäudetyps E setzt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung bezahlbares Wohnen. Durch vereinfachte Bauvorschriften und niedrigere Baustandards sollen die Baukosten gesenkt und die Rechtsunsicherheit minimiert werden. Dies könnte einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Wohnungsbauprobleme in Deutschland leisten.

Weitere Informationen zum Gebäudetyp E erhalten Sie HIER.

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