BGH-Urteil zur Glasfaservertrag-Laufzeit
BGH-Urteil zur Glasfaservertrag-Laufzeit Der Bundesgerichtshof macht jetzt Schluss damit. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 307) darf die Vertragslaufzeit bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen maximal 2 Jahre betragen – und diese Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Leistungserbringung. Das ist klar, fair und gerecht. Für Verbraucher bedeutet das konkret: Sie [...] weiterlesen