Räum- und Streupflicht und Haftung des Vermieters
Räum- und Streupflicht und Haftung des Vermieters Eine Haftung wegen eines Glättesturzes setzt voraus, dass zum Unfallzeitpunkt eine allgemeine Glätte bestand. Einzelne rutschige Stellen reichen nicht aus. Der Geschädigte trägt die Beweislast dafür, dass eine Streupflicht bestand und diese verletzt wurde. Gleichzeitig kann die Haftung des Grundstückseigentümers entfallen, wenn sich der [...] weiterlesen