Bauliche Veränderungen: Nutzung zählt später
Bauliche Veränderungen: Nutzung zählt später Bauliche Veränderungen: Nutzungseffekte bleiben bei der Entscheidung zunächst außen vor Ob eine bauliche Veränderung – zum Beispiel der Einbau eines Split-Klimageräts – zulässig ist, beurteilt sich grundsätzlich nach den unmittelbaren baulichen Auswirkungen, nicht nach möglichen späteren Nachteilen durch die Nutzung. Dies hat die Rechtsprechung erneut klargestellt. [...] weiterlesen