Mietmangel bei Flächenabweichung von 10 % gilt nicht immer
Mietmangel bei Flächenabweichung von 10 % gilt nicht immer Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Mietmangel, wenn die tatsächliche Mietfläche erheblich (Flächenabweichung von 10 %) von der vertraglich vereinbarten Mietfläche zulasten des Mieters abweicht. Diese Rechtsprechung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn die Angabe der Mietfläche im Vertrag der Festlegung der Sollbeschaffenheit des [...] weiterlesen