Balkonkraftwerke

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Nachdem der Bundestag das sog. Solarpaket I beschlossen hatte wurde es nun am 26.4.2024 auch vom Bundesrat gebilligt und sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor.

Das Gesetz enthält Vereinfachungen für Bürger, die auf dem heimischen Balkon eine Steckersolaranlage betreiben wollen. Diese sog. Balkonkraftwerke müssen zukünftig nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden und dürfen mit bis zu 800 Watt auch eine höhere Leistung haben als bisher.

Ferner lassen sich Gebäudestromanlagen zukünftig leichter nutzen, da die damit gewonnene Energie nun nicht mehr im Gebäude selbst, sondern kann auch in Nebenanlagen, wie Garagen verbraucht werden darf. Als Letztverbraucher kommen nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, Mieter oder Wohnungseigentümer in Frage, sondern auch sonstige Letztverbraucher im Gebäude. In einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gewonnener Strom darf nun auch zwischengespeichert werden.

Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz nicht angerufen hat, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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