Graffiti – Unerwünschte Kunst am Haus

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Graffiti an Gebäudefassaden sorgt häufig für Diskussionen. Während einige darin eine Form urbaner Kunst sehen, empfinden viele Eigentümer die ungewollten Farbaufträge als störende Sachbeschädigung. Insbesondere sogenannte „Tags“, also Namenszüge oder Symbole, stellen für Immobilienbesitzer oft ein Ärgernis dar. Doch was ist im Ernstfall zu tun – und wie lässt sich vorbeugen? Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt wichtige Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Verwalter.

Rechtliche Einordnung: Wann Graffiti zur Straftat wird
Graffiti ist nur dann legal, wenn der Eigentümer der Gestaltung ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung liegt eine Sachbeschädigung vor – also eine strafbare Handlung. Der IVD rät betroffenen Eigentümern, Graffitischäden umgehend zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Dies kann die Grundlage für etwaige Schadenersatzansprüche sein.

Fachgerechte Entfernung: Professionelle Hilfe schützt die Bausubstanz
Nach der Dokumentation sollte die betroffene Fläche möglichst zeitnah gereinigt werden – idealerweise durch spezialisierte Fachbetriebe. „Besonders effektiv sind abrasive Reinigungsverfahren, bei denen die Farbe mechanisch entfernt wird, etwa durch Hochdruckreiniger oder Sandstrahlen“, erklärt IVD-Sprecher Stephen Paul. Optimal wirken diese Methoden, wenn die Fassade bereits mit einer speziellen Schutzschicht versehen wurde.

Die Kosten für die Entfernung trägt zunächst der Eigentümer. Ist der Verursacher bekannt, können diese Auslagen unter Umständen zurückgefordert werden. Darüber hinaus lohnt sich der Blick in kommunale Programme: Einige Städte bieten finanzielle Unterstützung oder sogar kostenfreie Reinigungsdienste an.

Vorbeugen statt beseitigen: Präventive Maßnahmen gegen Graffiti
Um ungewollte Schmierereien zu vermeiden, empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Gute Beleuchtung: Helle, gut ausgeleuchtete Bereiche wirken abschreckend.
  • Videoüberwachung: Diese kann Täter abschrecken – dabei sind jedoch die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
  • Graffiti-Schutzbeschichtungen: Sie erschweren das Anhaften von Farbe und erleichtern die Reinigung.
  • Fassadenfarbe: Helle, glatte Oberflächen sind für viele Sprayer weniger attraktiv als dunkle, matte Flächen.

Kostenfrage: Können Mieter beteiligt werden?
Ob die Beseitigungskosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält und es sich um laufende Reinigungskosten handelt – etwa bei oberflächlichen Verschmutzungen –, ist eine Umlage grundsätzlich möglich. Geht die Entfernung allerdings in den Bereich der Instandhaltung, ist eine Kostenbeteiligung der Mieter nicht ohne Weiteres gegeben.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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