Hausratversicherung – Fahrräder nicht immer mitversichert
Fahrräder und Pedelecs mit einer Motorleistung von bis zu 250 Watt – rechtlich als Fahrräder eingestuft – sind im Rahmen der Hausratversicherung grundsätzlich gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Versicherungsschutz greift allerdings nur, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum entwendet wurde, beispielsweise aus einer abgeschlossenen Garage oder einem gesicherten Kellerraum. In solchen Fällen besteht der Schutz rund um die Uhr – auch nachts.
Ist im Mietvertrag die Nutzung eines gemeinschaftlichen, verschließbaren Fahrradraums vorgesehen, sind Mieter verpflichtet, diesen zu verwenden. Um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte das Fahrrad zusätzlich immer mit einem eigenen Schloss gesichert werden.
Wird ein Fahrrad im öffentlichen Raum – etwa auf der Straße oder vor einem Geschäft – gestohlen, handelt es sich um einen sogenannten einfachen Diebstahl. Dieser ist nicht automatisch über die Hausratversicherung abgesichert. Zudem beschränken manche Versicherer den Schutz zeitlich: In vielen Tarifen entfällt der Versicherungsschutz zwischen 22 und 6 Uhr, es sei denn, das Fahrrad wurde unmittelbar zuvor genutzt, beispielsweise während eines Restaurantbesuchs oder Kinobesuchs. Auch hier gilt: Das Fahrrad muss in jedem Fall abgeschlossen sein. Ein fest montiertes Rahmenschloss reicht unter Umständen nicht aus, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Wer sein Fahrrad auch außerhalb des Hauses umfassend absichern möchte, kann den Versicherungsschutz durch eine Fahrradklausel in der Hausratversicherung erweitern. Diese Zusatzoption ist zwar beitragspflichtig, bietet sich jedoch insbesondere bei hochwertigen Fahrrädern und Pedelecs an.
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