Einsicht in Betriebskostenbelege

Nebenkostenabrechnung Einsicht WEG Haus Wohnung

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hanau (Az. 2 S 189/22) befasst sich mit der Frage, ob Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf die Zusendung von Belegkopien haben – insbesondere dann, wenn sie nach dem Auszug nicht mehr in der Nähe der Mietwohnung wohnen.

Der Fall:
Ein Mieter forderte nach Ende des Mietverhältnisses die Rückzahlung seiner Kaution. Der Vermieter erstellte daraufhin eine Betriebskostenabrechnung, die zu einer Nachzahlung führte. Diese verrechnete der Vermieter mit der Kaution. Der Mieter, inzwischen über 120 km vom früheren Wohnort entfernt, forderte die Übersendung von Belegkopien, um die Abrechnung prüfen zu können. Da er keine Kopien erhielt, erhob er Klage auf Rückzahlung der vollständigen Kaution.

Das Urteil:
Das Landgericht Hanau wies die Klage ab. Es stellte klar, dass Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf die Übersendung von Belegkopien haben, wenn ihnen eine persönliche Einsichtnahme beim Vermieter zumutbar ist. Maßgeblich ist hierbei nicht der aktuelle Wohnort des Mieters, sondern die Entfernung zwischen der Mietwohnung und dem Ort der Belegeinsicht – in der Regel dem Sitz des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Im konkreten Fall sei eine Anreise von Hanau nach Frankfurt zumutbar gewesen. Dass der Mieter mittlerweile weiter entfernt wohnt, falle in seinen eigenen Risikobereich. Ein Anspruch auf Belegkopien bestehe daher nicht. Zudem sei das Einsichtnahmeverlangen des Mieters unwirksam gewesen, da es ausschließlich auf die Übersendung von Kopien abzielte und keine persönliche Einsichtnahme angeboten wurde.

Fazit für Vermieter:
Mieter dürfen die Belege zur Betriebskostenabrechnung einsehen, haben jedoch nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Kopien – etwa wenn die persönliche Einsichtnahme unzumutbar wäre. Die Entfernung zum früheren Wohnort ist dabei entscheidend, nicht der aktuelle Aufenthaltsort des Mieters. Vermieter sollten Belege auf Verlangen zur Einsicht bereitstellen, müssen jedoch keine Kopien versenden, solange die Einsicht ortsnah möglich ist.

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