Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete vorrangig per örtlichem Mietspiegel
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete vorrangig per örtlichem Mietspiegel Die ortsübliche Marktmiete ist grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Kann dieser nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann sie z. B. mit Hilfe eines begründeten Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank oder unter Zugrundelegung [...] weiterlesen