Modernisierungsmaßnahme – zu später Beginn nach Ankündigung
Modernisierungsmaßnahme – zu später Beginn nach Ankündigung Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung hat auch dem Informationsbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, das Ziel der beabsichtigten Modernisierung und die zu dessen Erreichung geplanten Maßnahmen sowie den voraussichtlichen zeitlichen Rahmen zu [...] weiterlesen