Aufgelistete Mängel im Rückgabeprotokoll bei einer Mietwohnungsrückgabe
Häufig wird in der Praxis bei der Rückgabe einer Wohnung ein sog. Rückgabeprotokoll erstellt, in dem evtl. vorhandene Mängel aufgelistet werden. In diesem Zusammenhang stellt das Landgericht Stuttgart in seinem Beschluss v. 13.12.2021 klar, dass es sich dabei um eine Zustandsbeschreibung handelt. Ein Anerkenntnis des Mieters, dass die aufgeführten Mängel während der Mietzeit entstanden sind, ist damit nicht verbunden.
Anmerkung: Es empfiehlt sich daher für den Vermieter als auch für den Mieter, bei der Übergabe/Übernahme des Mietobjekts und auch bei dessen Rückgabe ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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