Fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund wiederholt aufgetretener Mängel
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags aufgrund wiederholt aufgetretener Mängel Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine [...] weiterlesen