Hausratversicherung – Unterlassen des Abdrehens des Hauptwasserhahns
Hausratversicherung – Unterlassen des Abdrehens des Hauptwasserhahns Ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers kann zu einem anspruchsmindernden, ggf. sogar anspruchsausschließenden Mitverschulden führen. Das Abdrehen des Hauptwasserhahns stellt keine Obliegenheit dar, die der Versicherungsnehmer nach dem Verlassen einer Wohnung vornehmen muss, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden [...] weiterlesen