Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude

Neubauförderung Jorewitz Immobilien IVD Immobilienmakler

Seit dem 20.4.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Diese Neubauförderung ist bis zum 31.12.2022 befristet. 

Umgesetzt wird die Neuausrichtung der Neubauförderung in 3 Schritten: 

Schritt 1 war der ab dem 20.4.2022 erfolgende Neustart der EH40-Neubauförderung.

Dieses Programm wurde bereits kurz nach dem Start gestoppt, da die Fördergelder ausgeschöpft waren.  

Daher wurde mit dem 2. Schritt fortgefahren; der Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für EH/EG40 NH 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von max. 150.000 € Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750 € je Wohneinheit. 



In einem 3. Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programms wird noch erarbeitet.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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