Mietvertragskündigung: Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte
Ein Mieter kann einer Kündigung seines Vermieters widersprechen, wenn das Ende des Mietverhältnisses für ihn selbst, für seine Familie oder für andere im Haushalt lebende Personen eine besondere Härte darstellen würde, die – unter Abwägung der berechtigten Interessen des Vermieters – unzumutbar ist.
Nachweis einer gesundheitlichen Härte
Damit ein solcher Widerspruch wirksam ist, muss der Mieter den Sachverhalt ausreichend darlegen. Häufig wird dies durch ein fachärztliches Attest untermauert, das die gesundheitliche Beeinträchtigung dokumentiert.
Auch andere medizinisch qualifizierte Stellungnahmen können im Einzelfall anerkannt werden, sofern der Behandler in Bezug auf die geltend gemachten Beschwerden fachlich geeignet ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände und Inhalte der Bescheinigung, nicht zwingend der Status des Facharztes.
Fazit:
Ein Widerspruch wegen gesundheitlicher Härte bietet Mietern die Möglichkeit, eine Kündigung abzuwenden, sofern die Härte ausreichend begründet und nachgewiesen wird. Fachärztliche oder anderweitig qualifizierte medizinische Atteste sind dabei ein wichtiges Instrument zur Unterstützung des Widerspruchs.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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