Ausnahme von objektbezogener Kostentrennung

Ausnahme objektbezogene Kostentrennung Immobilie News Haus kaufen

Wenn die Gemeinschaftsordnung einer WEG eine objektbezogene Kostentrennung vorsieht, tragen grundsätzlich nur diejenigen Eigentümer Kosten, deren Sondereigentum im betreffenden Gebäudeteil liegt.

Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund besteht. Anderenfalls entspricht eine Einbeziehung weiterer Eigentümer nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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