Sperrung eines Gehwegs auf eigenem Grundstück

Öffentliche Gehwege Grundstück Eigentum Immobilie Recht

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass ein Eigentümer nicht berechtigt ist, einen Gehweg zu sperren, der über sein Grundstück verläuft, aber einer öffentlichen Straße zugeordnet ist.

Der Eigentümer hatte einen Zaun errichtet und später Hinweisschilder angebracht, mit denen er die Freigabe widerrufen wollte. Die Stadt lehnte ab, der Eigentümer klagte – ohne Erfolg.

Das Gericht stellte fest: Der Gehweg gehört öffentlich-rechtlich zur Straße. Das Eigentumsrecht ist dadurch eingeschränkt. Historische Luftbilder und Zeugenaussagen belegten die jahrzehntelange öffentliche Nutzung.

Auch sei der Widerruf treuwidrig, da der Voreigentümer die Nutzung nie beanstandet hatte und eine Sperrung erhebliche Gefahren für Passanten verursachen würde.

Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel eingelegt.

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