Lichtemissionen und Nachbarschutz

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Bei der Beurteilung, ob glänzende Dachpfannen wegen ihrer möglichen Störwirkung unzulässig sind, ist eine durchschnittliche Empfindlichkeit maßgeblich.

Ob Licht für den Nachbarn noch zumutbar ist, hängt davon ab, wie schutzwürdig seine Wohn- und Außenbereiche sind. Dabei spielt auch eine Rolle, ob er sich selbst ohne große Einschränkungen schützen kann – etwa durch Vorhänge, Jalousien oder Hecken.

Glasierte Dachziegel sind weit verbreitet und grundsätzlich zulässig. Lichtreflexionen gelten meist nicht als rücksichtslos.

 

 

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