Pauschale Erhöhung der Vergütung des Verwalters einer WEG unwirksam
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Preisanpassungsklauseln nicht in jedem Falle bei Dauerschuldverhältnissen unwirksam. Erforderlich ist aber, dass sichergestellt ist, dass sich durch Preisanpassungen das ausgehandelte Äquivalenzverhältnis im Nachhinein nicht einseitig zu Gunsten des Verwenders verschiebt. Ist dies der Fall, ist der Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Demzufolge sind Preisklauseln auch in Verwalterverträgen nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass sie dem Verwender keine Möglichkeit eröffnet, einseitig seinen Gewinn zu erhöhen.
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat am 24.6.2021 dazu entschieden, dass eine Klausel in einem Verwaltervertrag, die eine pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 % vorsieht, eine Wohnungseigentümergemeinschaft – der Verbraucher angehören – unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.
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