Nicht befugter Eigentümer lädt zu Eigentümerversammlung ein
Die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main (LG) hatten in einem Fall zu entscheiden, bei dem in einer Eigentümerversammlung der Beschluss über eine Verwalterbestellung gefasst wurde. Eingeladen zu der Versammlung hatte ein Eigentümer, der dazu aber nicht berechtigt war. Aufgrund dieser Tatsache klagten mehrere Wohnungseigentümer, da sie den Beschluss für nichtig hielten.
Das LG entschied, dass Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, zu der ein nicht ermächtigter Eigentümer eingeladen hat, nicht nichtig sind. Die Nichtigkeit der Beschlüsse kann nicht darauf gestützt werden, dass lediglich ein Eigentümer die Einladung zu der Eigentümerversammlung ausgesprochen hat. Denn ein Beschluss, der gegen die Zuständigkeitsregelungen verstößt, ist lediglich anfechtbar, jedoch nicht nichtig. Nur dann, wenn ein unbeteiligter Dritter zu einer Eigentümerversammlung einlädt, sind die dann gefassten Beschlüsse nichtig.
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