Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ startet im Juli 2026

Gewerbe zu Wohnraum Förderprogramm neu 2026 Immobilien

Ab Juli 2026 startet mit „Gewerbe zu Wohnen (GzW)” ein neues Förderprogramm des Bundes, das die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen in dringend benötigten Wohnraum unterstützen soll. Hintergrund ist der weiterhin hohe Wohnraumbedarf in Deutschland bei gleichzeitig zunehmendem Leerstand von gewerblich genutzten Immobilien. Für das Programm stehen im Jahr 2026 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder beheizten Gebäudeteilen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Antragsberechtigt sind alle Investoren, unabhängig von ihrer Rechtsform – also auch private Eigentümer, Unternehmen oder Selbstnutzer.

Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss und beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, maximal jedoch 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Grundlage sind höchstens 100.000 Euro förderfähige Ausgaben pro Einheit. Förderfähig sind unter anderem Grundrissänderungen, statische Anpassungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenanlagen, etwa auch Entsiegelungsmaßnahmen. Kosten für die energetische Sanierung selbst sind dagegen nicht Bestandteil dieser Förderung.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude im Zuge der Maßnahme energetisch mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) gebracht wird. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gilt der Standard EH Denkmal EE. In bestimmten Einzelfällen können Ausnahmen von der EE-Klasse möglich sein.

Wichtig für Eigentümer und Investoren: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen zwar bereits vorher erfolgen, Bau- oder Lieferverträge für die eigentliche Umsetzung jedoch grundsätzlich noch nicht. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, beispielsweise der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ist grundsätzlich möglich – solange die Summe aller Fördermittel die förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt. Zudem ist die Gesamtförderung pro Unternehmen im Regelfall auf 300.000 Eurobegrenzt. Grundlage hierfür ist die sogenannte De-minimis-Regelung des EU-Beihilferechts. Die Förderrichtlinie wurde Anfang April 2026 veröffentlicht.

Für Eigentümer leerstehender Büro-, Laden- oder Gewerbeflächen kann das Programm damit ein interessanter Anreiz sein, bestehende Gebäude wirtschaftlich neu zu nutzen und zugleich neuen Wohnraum zu schaffen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.