Unberechtigte Kündigung wegen Schriftformmangels kann Schadensersatz auslösen

Kündigung Schriftformmangel Immobilie Miete

Ein Vermieter, der bei einem langfristigen Mietvertrag eine Kündigung wegen eines behaupteten Fehlens der gesetzlichen Schriftform ausspricht, riskiert Schadensersatz, wenn der Mieter infolge dieser Kündigung das Mietobjekt räumt und zurückgibt. Das Gericht hat in einem jüngsten Urteil klargestellt, dass selbst eine vorherige Plausibilitätsprüfung durch renommierte Kanzleien keine Entlastung bietet, wenn die formelle Wirksamkeit der Kündigung nicht eindeutig nachgewiesen ist.

Formmängel, die leicht zu beheben gewesen wären – etwa das Fehlen einer Unterschrift oder einer notariellen Beglaubigung – dürfen nicht als ausreichende Begründung für die Beendigung des Mietverhältnisses herangezogen werden. Der Mieter trägt in der Regel kein Mitverschulden, solange ihm die Unwirksamkeit der Kündigung nicht eindeutig ersichtlich war; ein Mitverschulden käme erst in Betracht, wenn der Mieter trotz offensichtlicher Formfehler die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch Schaden entsteht.

Vermieter sollten daher vor Ausspruch einer Kündigung die formellen Anforderungen exakt prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, um das Risiko einer Schadensersatzforderung zu vermeiden.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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