Datenschutz bei Immobilienverkauf: Rechte von Mietern

Datenschutz Mieter Wohnung verkaufen Immobilie

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie stellt sich häufig die Frage, wie mit Fotos aus den Innenräumen umzugehen ist. Grundsätzlich gilt: Auch wenn Mieter der Erstellung von Bildern zustimmen, bleiben ihre Datenschutzrechte bestehen.

In einem Fall vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurden Innenaufnahmen einer vermieteten Doppelhaushälfte für ein Exposé erstellt. Die Fotos entstanden im Einvernehmen mit den Mietern und zeigten keine Personen. Nach Veröffentlichung fühlten sich die Mieter dennoch in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt und machten Ansprüche wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes geltend.

Auskunftsanspruch ja – Schadensersatz nein
Das Gericht stellte klar, dass Mieter einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, wie mit ihren Daten und den angefertigten Fotos umgegangen wurde. Der beauftragte Makler musste daher Auskunft über Speicherung, Verwendung und mögliche Weitergabe der Bilder geben.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestand jedoch nicht. Entscheidend war, dass die Fotos mit Zustimmung der Mieter erstellt wurden und keine unmittelbare Persönlichkeitsverletzung vorlag.

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