Datenschutz bei Immobilienverkauf: Rechte von Mietern

Datenschutz Mieter Wohnung verkaufen Immobilie

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – etwa bei Eigenbedarf. Dabei ist nicht erforderlich, dass der Vermieter zwingend auf die Wohnung angewiesen ist. Es genügt, wenn der Wunsch zur Eigennutzung auf nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen basiert.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein solcher Eigenbedarf auch dann vorliegen kann, wenn der Vermieter die Wohnung im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen nutzen möchte.

Eigenbedarf auch bei selbst geschaffener Situation

Im konkreten Fall plante der Vermieter, seine eigene Wohnung im selben Gebäude umzubauen und anschließend zu verkaufen. Während der Umbauphase sowie darüber hinaus wollte er eine vergleichbare, vermietete Wohnung selbst nutzen.

Der Bundesgerichtshof sah hierin einen zulässigen Eigenbedarf. Entscheidend ist, dass das Nutzungsinteresse des Vermieters grundsätzlich zu respektieren ist – auch dann, wenn der Bedarf durch eigene Entscheidungen entstanden ist.

Ebenso spielt es keine Rolle, ob sich die Wohnsituation hinsichtlich Größe oder Zuschnitt der Wohnung wesentlich verändert. Maßgeblich ist allein, dass ein nachvollziehbarer Grund für die Eigennutzung besteht.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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