Waldkiefer darf trotz Verschattung einer Photovoltaikanlage nicht gefällt werden

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 Auch wenn ein Baum eine Photovoltaikanlage verschattet, rechtfertigt das nicht automatisch eine Fällgenehmigung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine rund 50 Jahre alte und geschützte Waldkiefer trotz Einschränkungen für eine Solaranlage erhalten bleiben muss.

Im konkreten Fall hatte der Eigentümer eines Einfamilienhauses die Fällung beantragt, weil der Baum die Photovoltaikanlage auf dem Dach deutlich verschattete. Die Behörde lehnte den Antrag ab – zu Recht, wie das Gericht bestätigte. Ausschlaggebend war, dass der Baum geschützt, vital und verkehrssicher ist und eine lange Restlebensdauer aufweist.

Das Gericht stellte klar, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zwar ein wichtiges öffentliches Ziel ist, der Naturschutz aber im Einzelfall gleichrangig zu berücksichtigen ist. Grundstückseigentümer sollten daher bereits vor der Installation einer Photovoltaikanlage prüfen, ob geschützte Bäume die Nutzung beeinträchtigen könnten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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