Häusliches Arbeitszimmer: BFH verschärft Regeln

Wer als Selbstständiger die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchte, muss seine Aufwendungen sorgfältig dokumentieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Anforderungen daran mit einem Urteil vom 24. März 2026 nochmals deutlich gemacht.

Im entschiedenen Fall lagen zwar Belege für die Aufwendungen vor. Die Kosten waren jedoch nicht laufend und gesondert von den übrigen Betriebsausgaben erfasst worden. Stattdessen wurden die Unterlagen erst später im Rahmen der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung zusammengestellt.

Der BFH versagte deshalb den Betriebsausgabenabzug vollständig. Eine nachträgliche Zusammenstellung von Rechnungen reicht demnach nicht aus. Die Aufwendungen müssen klar von den privaten Kosten getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

In der Praxis kann dies beispielsweise über eine separate digitale oder handschriftliche Liste oder über eine eigene Spalte in der laufenden Buchführung erfolgen. Als zeitnah gilt grundsätzlich eine Erfassung innerhalb von etwa zehn Tagen; in Ausnahmefällen kann auch eine spätere Aufzeichnung innerhalb eines Monats ausreichen.

Für Immobilienbesitzer, die einen Teil ihres Hauses oder ihrer Wohnung beruflich nutzen, zeigt die Entscheidung:Steuerlich relevante Kosten sollten von Anfang an strukturiert und nachvollziehbar dokumentiert werden – der klassische „Schuhkarton“ mit Belegen genügt nicht.

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