Einspeisevergütung sichern: Frist bis Ende 2026
Wer über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte die aktuellen Pläne der Bundesregierung im Blick behalten. Mit dem Jahreswechsel 2026/2027 könnte sich die Förderung für neue kleine PV-Anlagen grundlegend verändern. Wer seine Anlage noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, kann nach der derzeit geltenden Regelung weiterhin von der staatlichen Einspeisevergütung profitieren.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf für das EEG 2027 beschlossen. Für neue kleine Photovoltaikanlagen soll die feste Einspeisevergütung künftig entfallen. Damit wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu einem wichtigen Faktor für Eigentümer, die überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen möchten.
Was sich für PV-Anlagen ändert
Nach dem derzeit noch geltenden EEG 2023 erhalten Betreiber einer neuen PV-Anlage für eingespeisten Strom eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, kann sich diese Förderung grundsätzlich für 20 Jahre sichern. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung.
Für Anlagen bis 10 kW beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung seit August 2026 beispielsweise 7,70 Cent je Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sinken derzeit halbjährlich.
Für Eigentümer kann es daher interessant sein, eine geplante PV-Anlage noch in diesem Jahr umzusetzen. Entscheidend ist nicht allein die Bestellung der Anlage, sondern die tatsächliche Inbetriebnahme.
Ab 2029 könnten zusätzliche Netzkosten hinzukommen
Auch bei den Stromnetzentgelten sind Änderungen geplant. Die Bundesnetzagentur will mit der Reform der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (Agnes) ab 2029 Haushalte mit eigenen Erzeugungsanlagen stärker an den Kosten der Stromnetze beteiligen. Betroffen wären insbesondere Betreiber von Photovoltaikanlagen. Balkonkraftwerke sollen von dem zusätzlichen Grundpreis ausgenommen bleiben.
Nach den bisherigen Plänen könnten für sogenannte „Prosumer“, die Strom selbst erzeugen und gleichzeitig das öffentliche Netz nutzen, höhere Grundpreise anfallen. Die zusätzlichen Kosten sollen regional unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen.
Für Eigentümer bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel Solarstrom selbst verbraucht oder gespeichert werden kann. Ein hoher Eigenverbrauch, beispielsweise durch eine Kombination mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Elektroauto, kann die Abhängigkeit von der Einspeisevergütung reduzieren.
Wer die Installation einer Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb nicht nur die aktuellen Förderbedingungen, sondern auch die langfristige Wirtschaftlichkeit und den eigenen Stromverbrauch betrachten. Bis zum Jahresende 2026 besteht nach der derzeitigen Regelung noch die Möglichkeit, sich die bestehende EEG-Förderung für neu installierte Anlagen zu sichern.
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