Corona-Pandemie als Mietmangel?
Corona-Pandemie als Mietmangel? Ein Mietmangel liegt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch vor, wenn die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt. Entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der [...] weiterlesen