Fristlose Kündigung bei Androhung der Verweigerung von Mietzahlungen möglich
Fristlose Kündigung bei Androhung der Verweigerung von Mietzahlungen möglich Ein zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt (Gebrauchsüberlassung) und diese unbefugte Gebrauchsüberlassung trotz Abhilfefrist nicht beendet. Eine [...] weiterlesen