Rücksichtnahmegebot bei neuem Bauvorhaben
Rücksichtnahmegebot bei neuem Bauvorhaben Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichten zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des anderen. Dies bedeutet, dass man nicht nur manches unterlassen sollte, was den Nachbarn stören kann, sondern im Einzelfall auch handeln muss, um eine Störung zu beseitigen. Ebenso muss man im Interesse des Nachbarn unter Umständen Beeinträchtigungen dulden. Das Oberverwaltungsgericht [...] weiterlesen