Zeitweise Vermietung der Zweitwohnung als Ferienwohnung
Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum dient gerade in Ballungsräumen der Wohnversorgung der Bevölkerung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte zu entscheiden, ob es dem Eigentümer erlaubt ist, das als Zweitwohnung genutzte Haus während des zeitweisen Leerstands als Ferienwohnung zu vermieten.
Die Richter des OVG gaben dem Hausbesitzer recht und entschieden, dass er einen Anspruch auf die Genehmigung zur zeitweisen Vermietung des Hauses als Ferienwohnung hat.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
- Inhalt ausdrucken
- zurück zum Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242
Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?
Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.