KfW – Anträge für Förderprogramme

KfW Förderantrag Geld Zuschuss Förderung Immobilien Sanierung Umbau

Die Programme enthalten Mittel aus dem Budget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ende 2023 war die Förderung aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden. Nun nimmt die KfW seit dem 20.2.2024 u.a. in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297), klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
Hiermit wird der Neubau und der Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten (z.B. Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst), die Planung und Baube-gleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung. Für Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben und Kauf eines Grundstücks kommt dieses Förderprogramm nicht in Frage. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Gefördert werden bei diesem Programm Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert und Wohnkomfort erhöht werden wie z.B.:

  • Wege verbreitern und Stufen vermeiden, z.B. beim Zugang zum Gebäude, zur Garage, zu Sitz- und Spielplätzen sowie zu Mülltonnen
  • Kfz-Stellplätze und Abstellplätze (z.B. für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle und Fahrräder)
  • Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
  • Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
  • Treppen optimieren, z.B. Handläufe anbringen
  • Rampen anlegen
  • bodengleiche Dusche einbauen und Dusch(klapp)sitze anbringen
  • Sanitärobjekte modernisieren (WC, Bidet, Waschbecken und Badewanne einschließlich eines mobilen Liftsystems)

Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 €, ist unabhängig vom Alter und für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den förderfähigen Kosten. So werden beispielsweise Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung bis zu einer Höhe von 25.000 € förderfähiger Kosten je Wohneinheit mit 10 % (also max. 2.500 €) unterstützt. Weitergehende Infos finden Sie auf der Internetseite der KfW – Barrierereduzierung – Investitionszuschuss

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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