Was muss ich über Wohnrecht und Nießbrauch bei Erbimmobilien wissen?
Wohnrecht und Nießbrauch sind keine Randthemen, sondern können den Wert und die Vermarktungsfähigkeit einer Erbimmobilie massiv beeinflussen. Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB erlaubt grundsätzlich das Bewohnen eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Der Nießbrauch nach § 1030 BGB geht weiter und umfasst das Recht, die Nutzungen der Sache zu ziehen, also etwa Mieten einzunehmen. Für Käufer ist das ein erheblicher [...] weiterlesen