Wohnrecht und Nießbrauch sind keine Randthemen, sondern können den Wert und die Vermarktungsfähigkeit einer Erbimmobilie massiv beeinflussen. Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB erlaubt grundsätzlich das Bewohnen eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Der Nießbrauch nach § 1030 BGB geht weiter und umfasst das Recht, die Nutzungen der Sache zu ziehen, also etwa Mieten einzunehmen. Für Käufer ist das ein erheblicher Unterschied. Eine Immobilie mit eingetragenem Nießbrauch ist wirtschaftlich deutlich anders zu bewerten als ein lastenfreies Objekt. In der Praxis bedeutet das: Vor jeder Verkaufsentscheidung muss geklärt sein, ob entsprechende Rechte bestehen, wie sie konkret ausgestaltet sind und ob sie den Verkauf nur erschweren oder faktisch den Käuferkreis stark reduzieren. Genau hier zeigt sich, warum ein Immobilienmakler für Erbimmobilien in Bielefeld Erfahrung mit Grundbuch und Bewertung braucht. Ohne diese Prüfung drohen Fehlbewertungen und spätere Enttäuschungen.