Immobilienkauf 2023 – Was ändert sich?

Immobilienkauf 2023 Jorewitz Immobilien Bielefeld

Ein Eigenheim für die Familie oder eine Kapitalanlage als Altersvorsorge – der Immobilienkauf ist für den Großteil der Gesellschaft ein bedeutsames und aktuelles Thema. Auch das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich, die sich auf den Kauf von Immobilien auswirken. 

Preisentwicklung

Die gute Nachricht vorweg: Die Kaufpreise für Immobilien gehen wieder nach unten. Dies zeigt eine repräsentative Studie der Immobilienmarktforschungsgesellschaft vdpResearch, die auf Basis von tatsächlichen Kaufpreisen erhoben wurde. Zum ersten Mal seit elf Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2022 im Vergleich zum vorherigen Quartal gesunken. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Großstädten, wie Hamburg, München, Frankfurt am Main, Köln oder Düsseldorf. Experten rechnen für das Jahr 2023 auch weiterhin mit sinkenden Preisen, ein starker Preisverfall wird jedoch nicht erwartet.

Steigende Zinsen

Die weniger gute Nachricht folgt: Die Entwicklung der Zinsen läuft entgegen der Preisentwicklung. Am Jahresende 2022 lagen die Bauzinsen bei 3,5 bis 4 Prozent und waren damit so hoch, wie seit Jahren zuvor nicht.

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Erbimmobilie

In manchen Fällen ist der Kauf einer Immobilie gar nicht nötig, zum Beispiel dann, wenn man das Haus der Eltern erbt. Doch Vorsicht! Auch das kann zu hohen Kosten führen. Zum 1. Januar 2023 wurde das Bewertungsgesetz von Immobilien bundesweit insofern angepasst, dass der Wert einer Immobilie nun deutlich höher ausfällt. Die Freibeträge (Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro) wurden jedoch nicht verändert. Das bedeutet, dass die Freibeträge nun deutlich häufiger überschritten werden und die Erben nun Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dies könnte wiederum dazu führen, dass die geerbte Immobilie verkauft werden muss, da die Erben die Steuer nicht begleichen können.

Das Bundesland Bayern will gegen diese Änderungen vorgehen und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Mehr zu dem Thema finden Sie HIER.

Mehr Förderungen

Ab April wird der Immobilienkauf bei Immobilien, die selbst genutzt werden, stärker vom Staat unterstützt. Insgesamt plant das Bundesbauministerium 1,1 Milliarden Euro für die Förderungen von Wohneigentum für Familien und den klimafreundlichen Neubau ein.

Der Traum von den eigenen vier Wänden soll vor allem für Familien mit kleinerem Einkommen ermöglicht werden. Hier sollen zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank eingesetzt werden. Diskutiert wird über eine Einkommensgrenze von 60.000 Euro für Familien mit einem Kind, die sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro erhöht.

Wohngeld-Reform

Bislang galt das Wohngeld als ein Zuschuss zur Miete. Ab diesem Jahr kann die Leistung im Rahmen des Wohngeld-Plus-Gesetzes jedoch auch für die Tilgung eines Wohnkredits beantragt werden. Eine gute Nachricht für Eigentümer mit kleinem Einkommen sowie Kaufsuchende.

Insgesamt können durch die Anhebung der Einkommensgrenze beim Wohngeld nun rund 2 Millionen Haushalte profitieren. Die Höhe des Zuschusses steigt um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro. Die exakte Summe hängt vom Einkommen, der monatlichen Belastung, Haushaltsgröße und Wohnort ab und muss im Einzelfall berechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Energiestandard im Neubau steigt

Ab 2023 gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz im Neubau. Der Jahresprimärenergiebedarf neu errichteter Häuser darf nur noch höchstens 55 Prozent im Vergleich zu einem durch das Gesetz definierten Referenzgebäudes betragen. Das bedeutet konkret: Im Gesetz festgelegt ist der Energiebedarf von einem Beispielhaus und dient als Referenz.

Wer ein Haus bauen möchte, darf jetzt nur noch maximal 55 Prozent von diesem Referenzwert mit dem neuen Haus verbrauchen. Das KfW-Effizienzhaus 55, das vor einem Jahr noch staatlich gefördert wurde, wird damit zum neuen Mindeststandard. Der Kauf eines Neubaus, egal ob Wohnung oder Haus, wird demnach deutlich kostspieliger, zumal sich viele Baumaterialien, wie beispielsweise Holz oder Dämmstoffe, ohnehin schon verteuert haben.

Das Positive: Niedrige Heizkosten und eine eigene Immobilie, die nicht nur für die aktuelle Krise, sondern auch für die Zukunft gerüstet ist.

Kommt die Solardachpflicht?

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind in aller Munde. Fast alle Bundesländer sprechen sich mittelfristig für eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf allen Hausdächern aus, wo dies möglich ist. In den meisten Ländern soll die Verpflichtung vorerst nur für den Neubau gelten.

Ausnahme ist das Land Baden-Württemberg. Hier gilt ab 2023 eine Solardachpflicht auch dann, wenn das Dach grundlegend saniert wird. Wer also dort einen Altbau mit sanierungsbedürftigem Dach kauft, muss sich ebenso auf die Anschaffung einer Solaranlage einstellen.

Unabhängig von der geplanten Solardachpflicht ist die Installation einer Solarwärme- oder Photovoltaikanlage aber in jedem Fall und an jedem Ort eine gute Investition, um so die Energiekosten zu senken.

Steuervorteil für Photovoltaik

Ab 2023 gibt es steuerliche Erleichterungen für diejenigen, die mit einer Photovoltaikanlage eigenen Strom erzeugen wollen. Zum einen wird beim Kauf und bei der Montage kleinerer Photovoltaik-Anlagen keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Zum anderen fällt auch die bisher bestehende Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern weg. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022.

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