Grillen – kein Mindestabstand von 10 m

News - Grillen

Sommerzeit – Grillzeit. In vielen Gärten wird nun der Grill angezündet und gemütlich im Garten gegrillt und gegessen. Da nicht jeder vom Rauch und dem Geruch begeistert ist, bleibt das Grillen ein Streitthema zwischen Nachbarn. Für jeden nachvollziehbar, darf der Nachbar durch das Grillen nicht zu stark beeinträchtigt werden.

In einem vom Amtsgericht Idstein entschiedenen Fall verlangte ein Nachbar, dass ein Mindestabstand von 10 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten ist. Die Richter kamen jedoch zu der Entscheidung, dass dieser Anspruch nicht besteht. Diese Vorstellung des Nachbarn würde in der Praxis auf ein allgemeines Grillverbot im Freien hinauslaufen. Denn bei dem geforderten Mindestabstand könnten erst Grundstückseigentümer im Freien grillen, deren Grundstück über 20 m breit ist.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.