Elementar-­Schaden­-Versicherung

News Elementarschaden

Eine Wohngebäudeversicherung versichert ein definiertes Wohngebäude gegen die im Versicherungsvertrag angegebenen Gefahren und Kosten. Das versicherte Gebäude kann als reines Wohngebäude oder auch teilweise gewerblich genutzt werden. Die Nutzung zu Wohnzwecken muss jedoch mindestens 50 % betragen. Versichert sind die elementaren Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Welche genau versichert sind, regelt der Versicherungsvertrag.

Aufgrund der Folgen von heftigen Unwettern mit Sturm und Starkregen in den vergangenen Jahren denken viele Hausbesitzer über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung als optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung nach.

Die Elementarschadenversicherung umfasst besondere Naturrisiken wie z. B.:

  • Starkregen, Überschwemmung und Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen bzw. Erdrutsch
  • Erdsenkung (sofern nicht durch Bau- oder Bergbauaktivitäten ausgelöst)

Einen ausgefeilten Regulierungsrahmen gibt es bei auftretenden Wasserschäden. Dieser richtet sich nach dem Schadenstyp:

  • Rückstauschäden: Hier zahlt die Versicherung, wenn Abwasser aus dem Haus nicht abfließen kann und zurückstaut, weil die normalen Entsorgungswege bereits von Regenwasser überlastet sind. Das gilt aber nur dann, wenn eine funktionstüchtige Rückstausicherung installiert ist.
  • Überschwemmungsschäden: Tritt z. B. ein Gewässer aufgrund starker Regenfälle über die Ufer, wird ein Grundstück von Regen überflutet oder tritt Grundwasser an die Oberfläche und dringt ins Haus ein, ist der Schaden gedeckt. Gelangt das Grundwasser allerdings nur von unten in das Kellermauerwerk oder durch die Fundamentsohle des Hauses und nicht an die Oberfläche, ist der Schaden nicht gedeckt. Grundsätzlich nicht versichert sind Sturmflutschäden.
  • Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche: Der Versicherungsschutz umfasst hier nur naturbedingte Ereignisse. Entstehen die Schäden z. B. durch Bergbau oder Erdarbeiten, greift die Elementarschadenversicherung nicht.
  • Schäden durch Schneedruck und Lawinen: Die Versicherung deckt hier die Schäden, die durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt bzw. Schäden, die eine Lawine verursacht. In beiden Fällen besteht jedoch kein Versicherungsschutz für von Bäumen herabfallenden Schnee, der Schäden verursacht.

Wie hoch der Beitrag ist, hängt wesentlich von der Lage des Objekts ab. Denn die Beitragskalkulation erfolgt, wie bei jeder Versicherung, auf der Basis des individuellen

Risikos, z. B. von Hochwasser. Die Versicherer aus ganz Deutschland haben dazu ein vierstufiges System von Risikozonen (ZÜRS – Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) bzw. Gefährdungsklassen eingeteilt.

  • Zone 1: Hochwasser weniger als alle 200 Jahre
  • Zone 2: Hochwasser alle 50 – 200 Jahre
  • Zone 3: Hochwasser alle 10 – 50 Jahre
  • Zone 4: Hochwasser mindestens alle 10 Jahre.

Seine ZÜRS-Zonen legt jeder Versicherer selbst fest, sodass es für dasselbe Objekt unterschiedliche Einstufungen geben kann. Bei in Zone 4 (stark hochwassergefährdet) gelegenen Objekten kann es passieren, dass der Versicherungsschutz abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen bzw. zusätzlichen Auflagen (Schutzmaßnahmen) verbunden ist.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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