Direkte Untervermietung nach Anmietung einer Wohnung

News September 2022 Jorewitz Immobilien IVD Immobilienmakler Bielefeld

Wird eine Wohnung direkt nach der Anmietung untervermietet, kann dies eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Eine Frau hatte eine Wohnung angemietet, ist dort jedoch nicht eingezogen sondern vermietete sie gleich an ihren Bruder weiter. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung vom Vermieter.  

Der Vermieter hat u. a. dann ein berechtigtes Interesse daran das Mietverhältnis zu beenden, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, indem er beispielsweise die Mietwohnung einem Dritten unbefugt überlässt. Ein Mieter kann zwar vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen, wenn für ihn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse daran entsteht. 

Da die Frau aber nach Auffassung des Berliner Landgerichts nie die Absicht hatte, die Wohnung selbst zu bewohnen, war die Kündigung gerechtfertigt.

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