Das Wichtigste zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem GEG wurden die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die bisher ausgestellten Gebäudeenergieausweise behalten bis zum eingetragenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Das Thema CO2 wird in den neuen Energieausweisen deutlich sichtbarer. Es wird zu einer wichtigen Förder- und Beratungsgrundlage.
Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 nur noch beschränkt zugelassen. Das GEG definiert hierfür noch Ausnahmen. Bei Austausch der Heiztechnik und dem durchge- führten hydraulischen Abgleich der Wärmeverteilung gibt es eine Förderungen von bis zu 45%.
Für Bauanträge ab dem 01.11.2020 muss das Gebäudeenergiegesetz angewendet werden.
Die Anforderungen an die Energieausweise und die Modernisierungsempfehlungen steigen mit dem GEG. Aussteller für Energieausweise, die das Gebäude nicht selbst besichtigt haben, benötigen von den Auftraggeben für die Erstellung der Ausweise geeignete Bildaufnahmen und Nachweise für durchgeführe Modernisierungsmaßnahmen.
Das Rechenverfahren nach DIN V 18599 wird als Standardverfahren festgelegt. Nur das Tabellenverfahren für Wohngebäude nach Teil 12 der DIN V 18599 konnte nicht aufgenommen werden.
Bis zum 31.12.2023 gilt hier weiterhin das alte Rechenverfahren nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10.
Die gebäudenahe Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaikanlage auf oder am Gebäude) wird im Energieausweis mit angerechnet.
Weitere Infos erhalten Sie unter:
Ingenieurbüro Terfoort
Dipl.-Ing. Andreas Terfoort
Gebäudeenergieberater HWK
Immobilienfachwirt IHK
Leopoldstaler Straße 9 32805 Horn-Bad Meinberg
T: 0170-9963500
E: info(at)energieausweis-to-go.de
H: www.energieausweis-to-go.de
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
- Inhalt ausdrucken
- zurück zum Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242
Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?
Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.