Das ändert sich 2024 für Immobilienbesitzer

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2024 ist in vollem Gange. Mit dem Jahreswechsel sind wichtige Änderungen in der Wohnungs- und Energiepolitik in Kraft getreten, die sowohl Immobilienbesitzer als auch die gesamte Immobilienbranche betreffen. Wir fassen zusammen:

Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Heizsystemen zu erhöhen und Emissionen zu reduzieren. Ab diesem Datum müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % an erneuerbaren Energien verwenden. Für Heizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und der Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans installiert werden, gilt eine Mindestnutzung von 15 Prozent erneuerbarer Energien, die in weiteren Schritten gesteigert werden soll. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis zum 1. Juli 2026 erstellen, andere Kommunen bis zum 1. Juli 2028. Diese Pläne bestimmen, wann die Vorgabe des GEG greift, dass alle neuen Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das GEG fordert außerdem, dass Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen innerhalb von fünf Jahren entscheiden müssen, ob sie auf eine Zentralheizung umstellen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht seit dem 1. Januar 2024 neue Förderungen für den Einbau von Heizungen vor, die erneuerbare Energien nutzen. Die Grundförderung hierfür beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für einen frühzeitigen Umstieg bis Ende 2024, bei einer Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro aufweisen, gibt es weitere 30 Prozent des sogenannten einkommensabhängigen Bonus. Für Mieter werden die Kosten für einen Heizungstausch gedeckelt. Die Sondermieterhöhung für den Heizungstausch beträgt maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.

Erhöhung der CO2-Steuer

Die bereits 2021 eingeführte CO2-Steuer betrifft viele Branchen. Auch Immobilieneigentümer sind von dieser Regelung betroffen, da sie beim Heizen den CO2-Preis pro Tonne bezahlen müssen. Ursprünglich war vorgesehen, die Steuer jedes Jahr anzupassen, was aufgrund der hohen Energiepreise in Folge des Ukraine-Krieges ausgesetzt wurde. Im kommenden Jahr steigt der Preis aufgrund der Haushaltslage des Bundes von 30 Euro pro Tonne emittiertem CO2 auf 45 Euro.

Solardachpflicht für Nichtwohngebäude in NRW

Zum 01. Januar 2024 hat die Landesbauordnung NRW die angekündigte Solardachpflicht für Gebäude umgesetzt. Sie gilt ab Jahresbeginn für neue Nichtwohngebäude mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Diese Vorgaben könnten beispielsweise für größere Doppelgaragen auf Privatgrundstücken zutreffen. Ab 2025 gilt die Solardachpflicht dann auch für neue Wohngebäude. Maßgeblich dafür ist das Datum des Bauantrags.

„Wohn-Riester“ für energetische Baumaßnahmen

Seit dem 1. Januar 2024 können Besitzer selbst genutzter Wohnimmobilien Guthaben aus ihren Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe verwenden. Um das Riester-Guthaben für diese Maßnahme einsetzen zu können, muss das ausführende Fachunternehmen bestätigen, dass der Einbau der Wärmepumpe als energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes anerkannt wird.

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