Wohnraumoffensive der Bundesregierung – Bauland für mehr Wohngebäude

Gründstück planung

Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Mobilisierung von mehr Bauland können Kommunen aufgrund der Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Gemeinden durch die Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können. 

Sog. „Sektorale Bebauungspläne„ werden eingeführt. Diese ermöglichen den Gemeinden Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden. 

Für den Schutz der Mieter vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen wird längstens bis zum 31.12.2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Das gibt den Gemeinden eine rechtliche Grundlage die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu untersagen. Dies war bisher nur in Milieuschutzgebieten möglich. Für den Schutz der Kleineigentümer sieht der Beschluss des Bundestags Ausnahmen für Häuser mit 3 bis 15 Wohnungen vor. Die Entscheidung liegt hier bei den Ländern, wo sie sich in dieser Spanne verorten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.